Das Thema Feuerwehr sorgt bei Groß und Klein stest für reges Interesse. Immer wieder erreichen uns an Einsatzstellen, bei Übungsdiensten oder über die Sozialen Medien viele Fragen rund um unserer Feuerwehr und unsere Kameradinnen und Kameraden. Die meistgestellten Fragen beantworten wir auf dieser Seite.

Allgemeine Fragen:

Welche Aufgaben hat eine Freiwillige Feuerwehr?
Das Brandschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein beschreibt die Aufgaben der Feuerwehr in §6.
Hiernach haben wir in unserem Einsatzgebiet die Aufgaben wahrzunehmen, die erforderlich sind um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren. Hierzu zählen zum Beispiel der Brandschutz und die Technische Hilfe. Darüber hinaus wirken wir auch im Katastrophenschutz mit. Durch den Träger der Feuerwehr, bei uns die Gemeinde, können weitere freiwillige Aufgaben an die Feuerwehr übertragen (z.B. Wasserrettung).
Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr?
Eine Berufsfeuerwehr ist jeden Tag rund um die Uhr durch hauptamtliche Mitarbeiter besetzt. Während dieser Zeit werden Einsätze abgearbeitet und allgemeine Aufgaben des Wachbetriebs erledigt. Dafür werden die hauptamtlichen Kräfte auch bezahlt, das ist ihr Beruf. Pauschal kann man sagen, dass in Städten mit einer Einwohnerzahl von mehr als 100.000 eine Berufsfeuerwehr vorgehalten werden muss. In Schleswig-Holstein gibt es fünf Berufsfeuerwehren in den Städten Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster und Norderstedt.
Bei den Freiwilligen Feuerwehren sind in der Regel die Feuerwehrhäuser nicht besetzt. Bei einem Notruf werden die Feuerwehrmitglieder durch die Leitstelle alarmiert, fahren zum Gerätehaus, besetzen die Feuerwehrfahrzeuge und rücken zum Einsatz aus. Dafür bekommen die Feuerwehrleute kein Geld.
Wie groß ist das Einsatzgebiet der Feuerwehr Grömitz?
Die meisten unserer Einsätze führen uns zu Schadenslagen in unserem Heimatort Grömitz. Nicht selten rücken wir auch aus, wenn eine der anderen fünf Feuerwehren in der Gemeinde Grömitz zu einem Einsatz alarmiert wird. Hier unterstützen wir je nach Einsatzlage mit Personal oder Spezialgerät. Bei großen Alarmstichworten rücken wir auch über die Gemeindegrenzen hinaus aus um z.B. mit unserer Drehleiter, Atemschutzgeräteträgern oder unserem Schlauchboot zu helfen.
Wie oft rückt die Feuerwehr Grömitz zu Einstätzen aus?
Zwischen 120 und 130 Einsatzalarmierungen stehen für unsere Kameradinnen und Kameraden jedes Jahr zu Buche. Die einsatzreichste Zeit stellt meist die Ferien- und Urlaubszeit dar.
Wie oft übt die Freiwillige Feuerwehr Grömitz den Ernstfall?
Grundsätzlich kommen unsere Kameradinnen und Kameraden alle 14 Tage, meist mittwochs um 19 Uhr, zu einem Übungsdienst zusammen. In Ferien- und Urlaubszeiten wird teilweise von diesem Rhythmus oder Übungstag abgewichen. Darüber hinaus gibt es auch Sonderdienste zu speziellen Themen oder unangekündigte Einsatzübungen. Seit 2020 werden auch Schulungen und Ausbildungsmaßnahmen via Online-Meeting angeboten.
Bekommt ihr Geld für euren Dienst in der Feuerwehr?
Nein, wie der Name „Freiwillige Feuerwehr“ schon sagt bekommen unsere Mitglieder kein Gehalt für ihre Tätigkeit. Lediglich einige Funktionsträger (z.B. Wehrführer oder Maschinisten) erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Wann hat ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bereitschaft/Dienst?
So etwas wie eine Bereitschaft nach einem Dienstplan oder nur zu bestimmten Zeiten gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag im Dienst. Im Alarmfall hat jedes Mitglied sich zum Gerätehaus zu begeben, egal ob von der Arbeit, von zu Hause oder vom Einkaufen im Ort.
Ihr heißt immer noch Freiwillige Feuerwehr obwohl in der Gemeinde Grömitz eine Pflichtfeuerwehr eingeführt wurde. Warum?
Im Jahr 2018 stimmte die Gemeindevertretung der Gemeinde Grömitz für die Einführung einer Pflichtfeuerwehr, da die Personalzahlen unserer Feuerwehr deutlich unter der geforderten Sollstärke lagen. Die Pflichtfeuerwehr wurde nicht als Ersatz für die Freiwillige Feuerwehr sondern als Ergänzung installiert. Daher ist die Freiwilligkeit unserer Wehr in großen Teilen weiterhin gegeben.
Ist das Feuerwehrgerätehaus Am Schoor jederzeit besetzt?
Nein, unsere Kameradinnen und Kameraden begeben sich erst dann zum Gerätehaus, wenn eine Alarmierung zu einem Einsatz erfolgt. Regelmäßig sind unsere Mitglieder auch am Gerätehaus tätig um Fahrzeuge zu pflegen oder andere Arbeiten in unseren Räumlichkeiten durchzuführen. Darüber hinaus hat der hauptamtliche Feuerwehr-Gerätewart der Gemeinde Grömitz sein Büro in unserem Gerätehaus und ist hier auch am Tag zu finden. Eine durchgehende Wachbesetzung gibt es nicht.

Fragen zur Mitgliedschaft:

Wie kann man Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr werden und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?
Ich bin unter 18 Jahren alt, kann ich trotzdem Mitglied werden?
Ja! Kinder zwischen 6 und 10 Jahren können Mitglied in der Kinderfeuerwehr werden. Weitere Informationen gibt es hier.
Kinder und Jugendliche, die zwischen 10 und 18 Jahre alt sind, können Mitglied in der Jugendfeuerwehr werden. Nähere Infos gibt es hier.
Grundsätzlich gilt, dass der Eintritt in die aktive Feuerwehr ab dem 16. Lebensjahr möglich ist.
Verschafft mir die Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr Grömitz Vorteile?
Neben der Wahrnehmung einer interessanten Tätigkeit und dem Erleben von Kameradschaft und Zusammenhalt, führt eine Mitgliedschaft in unserer Wehr auch zu praktischen Vorteilen. So ermöglicht es die Gemeinde Grömitz allen Kameradinnen und Kameraden die Grömitzer Welle gratis zu nutzen. Weiterhin sind unsere Mitglieder berechtigt Parkflächen im Gemeindegebiet ohne das Lösen eines Parktickets zu benutzen. Durch die Aushändigung des Feuerwehr-Dienstausweises genießt man in Schleswig-Holstein zusätzliche Vorteile bei ausgewählten Firmen und Dienstleistern.
Müssen Kameradinnen und Kameraden ihre Ausrüstung selber bezahlen?
Sämtliche Feuerwehrausrüstung, insbesondere die persönliche Schutzausrüstung, wird von der Gemeinde angeschafft und unseren Einsatzkräften zur Verfügung gestellt. Hierzu zählt auch eine Arbeits- und Dienstbekleidung sowie die Uniform der Feuerwehren in Schleswig-Holstein. Aus Mitteln unserer Feuerwehr stellen wir ergänzende Bekleidungsstücke (z.B. Poloshirts) zur Verfügung.
Wer bezahlt den Arbeitsausfall bei Einsätzen während der Arbeitsszeit?
Den entstandenen Verdienstausfall erstattet die Gemeinde.
Wo und wie findet die Ausbildung statt?
Tritt man als neues Mitglied in die Feuerwehr ein, so ist als erstest die sogenannte Truppmannausbildung zu absolvieren, bei der man das Handwerkszeug und die Grundkenntnisse kennenlernt. Die Ausbildung findet bei den Feuerwehren unserer Gemeinde statt.
Nach der Truppmannausbildung sind die weiteren Lehrgänge an der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Lensahn zu absolvieren. Dort werden alle Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner aus dem ganzen Kreis Ostholstein in verschiedensten Lehrgängen, wie z. B. Atemschutzgeräteträger, Maschinist, Truppführer oder in den Bereichen Sprechfunk, Motorsägenführung und technische Hilfeleistungen, ausgebildet.
Die Führungslehrgänge, wie z. B. Gruppen-, Zug- und Wehrführer oder weitere Sonderlehrgänge, finden auf der Landesfeuerwehrschule in Harrislee statt.
Nicht zu vergessen und auch zu einem sehr wichtigen Teil der Ausbildung gehört der Dienst in der eigenen Wehr, der grundsätzlich alle 14 Tage stattfindet.
Sind eure Mitglieder bei ihrer teils gefährlichen Tätigkeit besonders abgesichert?
In der Tat genießen unsere Kameradinnen und Kameraden besonderen Versicherungsschutz. Für persönliche Schäden, zum Beispiel Verletzungen nach einem Unfall im Feuerwehrdienst, tritt die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord ein. Darüber hinaus leistet der Kommunale Schadenausgleich Entschädigungen für Sachschäden (z.B. Autounfall auf dem Weg zum Gerätehaus im Alarmfall).
Wie kann man euch abseits einer aktiven Mitgliedschaft unterstützen?

Fragen zum Einsatzgeschehen:

Wie lange dauert es, bis ihr den Einsatzort erreicht habt?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Am entscheidensten ist die Länge der Wegstrecke vom Gerätehaus bis zum Einsatzort. Je nachdem wo sich der Einsatzort befindet und wie dieser zu erreichen ist, kann die Zeit variieren. Auch die Tageszeit während der Alarmierung spielt eine Rolle. Gerade während der Arbeitszeit ist es nicht jedem Mitglied möglich alles sofort stehen und liegen zu lassen, um zum Gerätehaus zu gelangen. Im Allgemeinen dauert es selten länger als 10 Minuten, bis das erste Fahrzeug an der Einsatzstelle eintrifft. 
Warum setzt ihr euer Blaulicht und Martinhorn auch nachts ein oder wenn die Straße nicht von anderen Verkehrsteilnehmern befahren wird?
§ 38 der Straßenverkehrsordnung regelt, dass unseren Einsatzfahrzeugen nur dann Wegerechte („Freie Bahn“) zustehen, wenn sowohl Blaulicht als auch Martinhorn verwendet werden. Zudem werden so auch Verkehrsteilnehmer gewarnt, die sich aktuell noch nicht in direkter Nähe zu unserer Fahrtstrecke befinden. Im Falle eines Wegeunfalls kann die Verwendung unserer Sondersignalanlagen von Bedeutung in der Nachbetrachtung sein. Nachts versuchen wir insbesondere unser Einsatzhorn dosiert einzusetzen.
Warum sind an Einsatzstellen häufig so viele Einsatzfahrzeuge und Einsatzkräfte zu sehen?
Grundsätzlich richten sich die Auswahl der Einsatzfahrzeuge und die Anzahl der eingesetzten Kräfte nach dem jeweiligen Einsatzstichwort im Alarmfall. Die Reihenfolge der ausrückenden Fahrzeuge ist in der Alarm- und Ausrückeordnung geregelt. Durch den notwendigen Einsatz von Spezialfahrzeugen kann es auch an kleinen Einsatzstellen zum Eintreffen mehrerer Fahrzeuge kommen. Bei größeren Schadenslagen wird insbesondere in der Anfangsphase und am Ende viel Personal benötigt. Weiterhin besteht durch das Ausrücken einer größeren Anzahl von Kameradinnen und Kameraden jederzeit die Möglichkeit schnell auf geänderte Lagen zu reagieren.
Warum ist an Einsatzstellen der Feuerwehr häufig die komplette Straße gesperrt?
Das Regeln des Verkehrs ist den Einsatzkräften der Polizei vorbehalten. Unsere Kameradinnen und Kameraden dürfen lediglich die Sperrung einer Straße durchführen. Diese Maßnahme dient insbesondere dem Eigenschutz unserer Mitglieder und soll gefährliche Situationen durch fließenden Verkehr verhindern.